92 Ist bis zum 31. März 1889 eine Verabschiedung nicht erfolgt, so tritt der vor dem 1. April 1881 bestandene Rechtszustand wieder ein. Unsere sämmtlichen Ministerien sind mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Nizza, den 28. März 1887. Karl. Mittnacht. Renner. Faber. Hölder. Steinheil. Sarwey. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).