110 Dessen zu Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Insiegel eigenhändig unterzeichnet. München, den 10. Februar 1887. (gez.) (gez.) (L. S.) Frhr. v. Soden, (L. S.) Frhr. v. Crailsheim, K. Württemb. Staatsrath und Gesandter K. Bayer. Staatsminister des K. Hauses am K. Bayerischen Hofe. und des Aeußern. Schlußprotokoll zum Staatsvertrage zwischen Württemberg und Bayern über die Herstellung weiterer Verbin- dungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen und die Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse betreffenden Vereinbarungen vom 10. Februar 1887. Bei der Vereinbarung über den am heutigen Tage vollzogenen Staatsvertrag wegen Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den Württembergischen und Bayerischen Eisen- bahnen und Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse betreffenden Verträge sind zwischen den unterzeichneten Bevollmächtigten unter Genehmigungs behalt noch folgende Verabredungen getroffen worden, welche mit dem Vertrage felost, sobald dieser ratifizirt sein wird, gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen: 1!) Man ist darüber einverstanden, daß die im Unterbau zweigeleisig anzulegende Illerbrücke von der Bayerischen Eisenbahnverwaltung ausgeführt und der Rückersatz der Hälfte der aufgewendeten Kosten auf Grund speziellen Nachweises eintreten werde. Die Königlich Württembergische Regierung wird der Bayerischen Eisenbahnverwaltung Vor- schüsse auf den Württembergischen Kostenantheil nach Maßgabe des Baufortschrittes an- weisen lassen. 2) Der Bahnbau Memmingen-Leuttirch soll, wenn die Zustimmung der Württem- bergischen Stände zu dem vorliegenden Staatsvertrag erfolgt ist und die Detailprojekte von den beiden Regierungen festgestellt und genehmigt sind, von beiden Theilen sofort in Angriff genommen und thunlichst beschleunigt werden.