155 der Landesfeuerlöschinspektor, die Brandversicherungsinspektoren und der Brandversicherungshauptkassier, der Vorstand des Bergamts, der Landoberstallmeister, der Oberthierarzt bei den Landgestüten und der Ge- stütskassier, die Offiziere des Landjägerkorps. — *- D. Departement des Kirchen= und Schulwesens: a) Unterrichts= und Erziehungsanstalten: bei der Universität: der Kanzler, der Amtmann und der Kassier, die ordentlichen und die anßerordentlichen Professoren, die Bibliothekare, welche diese Stelle als ihr Hauptamt bekleiden; bei den höheren theologischen Seminarien: der Oekonomieverwalter am evangelisch-theologischen Seminar und am Wilhelms- stift in Tübingen; bei den landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten: der Vorstand, der Kassier und der Sekretär, sowie die ordentlichen Professoren der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim, der Vorstand und die Hauptlehrer der Thierarzneischule, der Vorstand der Weinbauschule; bei den technischen Unterrichtsanstalten: der Verwaltungsbeamte, sowie die ordentlichen Professoren des Polytechnikums, der Vorstand und die Hauptlehrer der Baugewerkeschule; bei der Kunstschule: der Vorstand und die ordentlichen Professoren; bei der Kunstgewerbeschule: die Hauptlehrer; bei den Gelehrten= und Realschulen: die Gphoren und Professoren an den niederen evangelisch-theologischen Seminarien, die Vorstände und Hauptlehrer, einschließlich der Kollaboratoren, an den Gym- nasien, Lyceen und Realanstalten, an den Latein-, Real-, Bürger= und Elementarschulen;