162 Kastellan, Schloßgärtner, Schloßdiener, Portier und Gartenportier bei der Schloßverwaltung in Ludwigsburg, der Badinspektor und der Badkassier in Wildbad, die Assistenten des Katasterbureaus, der Kalkulator des statistischen Landesamts, die Assistenten bei den Hauptzoll= und Hauptsteuerämtern und bei den Zoll- ämtern, mit Ausnahme des ersten Assistenten des Hauptsteueramts Stutt- gart, wenn derselbe die höhere Dienstprüfung erstanden hat, die Zoll- einnehmer, Wagmeister, Amtsdiener bei den Hauptzoll= und Hauptsteuer- ämtern, sowie bei den Nebenzollämtern, die Acciser und Stadtumgelder. VII. Ständische Beamte: die Assistenten der Staatsschuldenzahlungskass Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Befugnisse der Aichämter. Vom 13. Juni 1887. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. März 1886 (Reg. Blatt S. 87) wird hiemit bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Befugnisse der Aichämter Freuden- stadt und Hall auf die Aichung von Handelswaagen in vollem Umfang (einschließlich der oberschaligen Tafel-] Waagen) genehmigt worden ist. Stuttgart, den 13. Juni 1887. Für den Staatsminister: Baetzner. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).