169 Ziff. 1 bis 4“ u. s. w. (lit. a bis d) zu setzen: „Anmerkungen zu Ziff. 1 bis 3: a) Bei der Bestätigung der Wahl von Hilfsbeamten u. s. w. wie seither lit. c. b) Der Ansatz der Sporteln kommt zu: in den Fällen der Ziff. 1 und 2 derjenigen Behörde, welcher die Ernennung oder Bestätigung zukommt, bei der Ernennung des Ortsvorstehers in Gemeinden erster Klasse dem Ministerium des Innern; in den Fällen der Ziff. 3 dem Ortsvorsteher. s. auch Standesbeamte, Gerichtsvollzieher und Kaminfeger.“ 12) In der Tarifnummer 19, Eheschließung, tritt in Ziffen 2 an die Stelle des Betrags von „5 bis 15.-4“ der Letrag von „ 2 bis 15.“ 13) Zwischen die Tarifnummern 21 und 22 wird als neue Tarifnummer einge- schaltet: Nr. 21 A. Familienbegräbnißstätten außerhalb der öffentlichen Be- gräbnißplätze: ) für die Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung (§ 17 Abs. 4 der K. Ver- ordnung vom 24. Jannar 1882, Reg. Blatt S. 39)0) 10 50•4 2) bei Abweisung eines solchen Gesuchs . 5 20. s. auch Leichentransport. 14) In der Tarifnummer 28, Gemeindegrundeigenthum, wird nach dem Citat: „und §. 66 Ziff. 3“ eingefügt: „Gesetz, betreffend die Gemeindeangehörigkeit, vom 16. Juni 1885, Reg. Blatt S. 257, Art. 20 und 32“ und ist das Citat am Schlusse der Nummer 28 statt: „s. auch Veräußerungen und Verpachtungen“ dahin abzuändern: „s. auch Veräußerungen von Körperschaftsvermögen.“ 15) In der Tarifnummer 29, Gemeinderathsbeschlüsse, wird die Ziff. 2 dahin abgeändert: 2) in andern Fällen 22 200 K 16) In der Tarifnummer 31, Gesellschaftsverträge u. s. w., wird in Ziff. 2 der Betrag von „3 vom Tausend“ ersetzt durch den Betrag „10——50.4.“