213 Nr. 37. Hufbeschlaggewerbe: für die im Dispensationswege erfolgte Zulassung zum Hufbeschlaggewerbe ohne Prüfungsnachweis (Art. 2 des Gesetzes vom 28. April 1885, Reg. Blatt S. 79) 4 *2: 5 bis 30 .M s. auch Prüfungen, Tarifnummer 57 II5. Nr. 38. Jagdkarten: I) für deren Ausstellung (Gesetz vom 27. Oktober 1855 Art. 7, Reg. Blatt S. 225) 20.J 2) im Fall der Abweisung eines Gesucchs l bis 5./ Nr. 39. Jagdpachtakkorde des Staats: für deren Genehmigung, aus dem für die Dauer des Pachtes sich berechnenden Betrage des Pachtgeldeses l vom Hundert, mindestens 14# Jahrmärkte s. Märkte. Nr. 40. Jahrtagsstiftungen: für die Genehmigung der Annahme seitens der Kirchenpflegen, der Pfarr= und Kaplaneistellen und der israelitischen Kirchenvorsteherämter, aus dem gestifteten Ka- pital, soweit solches den jeweils festgesetzten Mindestbetrag übersteigt, 5 vom Hundert. Irrenanstalten s. Krankenanstalten. N. 41. Juristische Personen: 1) für die Verleihung der Rechte der juristischen Persönlichkeit 25 bis 600 M. 2) für die Genehmigung einer Aenderung der Statuten einer juristischen Person ½ bis ½ dieser Sportel; s. auch Todte Hand. Nr. 42. Kaminfeger: 1) bei der Anstellung . . 25 bis 100 M. 2) bei der Gestattung' der Bersching der Sielle dichs einen Geitasi an eine Wittbe . .. ....)bts)0--! Nr. 43. Kollekten: für die Erlaubniß zur Veraustaltung (Polizeistrafgesch v von 1871 Art. 13, Reg. Blatt S. 395) . .. bis 504 Kommanditgesellschaften s. Gesellschaftsvertrage.