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Nr. 37. Hufbeschlaggewerbe: 
für die im Dispensationswege erfolgte Zulassung zum Hufbeschlaggewerbe ohne 
Prüfungsnachweis (Art. 2 des Gesetzes vom 28. April 1885, Reg. Blatt S. 79) 
4 *2: 5 bis 30 .M 
s. auch Prüfungen, Tarifnummer 57 II5. 
Nr. 38. Jagdkarten: 
I) für deren Ausstellung (Gesetz vom 27. Oktober 1855 Art. 7, Reg. Blatt S. 225) 20.J 
2) im Fall der Abweisung eines Gesucchs l bis 5./ 
Nr. 39. Jagdpachtakkorde des Staats: 
für deren Genehmigung, aus dem für die Dauer des Pachtes sich berechnenden 
Betrage des Pachtgeldeses l vom Hundert, mindestens 14# 
Jahrmärkte s. Märkte. 
Nr. 40. Jahrtagsstiftungen: 
für die Genehmigung der Annahme seitens der Kirchenpflegen, der Pfarr= und 
Kaplaneistellen und der israelitischen Kirchenvorsteherämter, aus dem gestifteten Ka- 
pital, soweit solches den jeweils festgesetzten Mindestbetrag übersteigt, 5 vom Hundert. 
Irrenanstalten s. Krankenanstalten. 
N. 41. Juristische Personen: 
1) für die Verleihung der Rechte der juristischen Persönlichkeit 25 bis 600 M. 
2) für die Genehmigung einer Aenderung der Statuten einer juristischen Person 
½ bis ½ dieser Sportel; 
s. auch Todte Hand. 
Nr. 42. Kaminfeger: 
1) bei der Anstellung . . 25 bis 100 M. 
2) bei der Gestattung' der Bersching der Sielle dichs einen Geitasi an eine 
Wittbe . .. ....)bts)0--! 
Nr. 43. Kollekten: 
für die Erlaubniß zur Veraustaltung (Polizeistrafgesch v von 1871 Art. 13, Reg. Blatt 
S. 395) . .. bis 504 
Kommanditgesellschaften s. Gesellschaftsvertrage.