216 c) zur Errichtung eines Frucht- oder Wochenmarktes, ohne Rücksicht auf die Zahl der einzelnen Märkte, auf jedes Jahr der verwilligten Dauer je 3 bis 5.4 d) zur Errichtung der vorgenannten (a#c) Märkte ohne Zeitgrenze, ohne Abzug einer früher bezahlten Sportel:: der 20 fache Betrag der Jahressportel; e) zur bleibenden Verlegung von Märkten irgend welcher Art: der Betrag der anzusetzenden Errichtungssportel für ein Jahr; 2) bei der Genehmigung des Verkaufs geistiger Getränke auf einem Markte (Gewerbeordnung §. 67 Abs. 2) s. Wirthschaften; 3)) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 1 6 2 bis 10.4 Markscheiderprüfung s. Prüfungen. "“ Nr. 52. Minderjährigkeitsdispensation. 1) für die Gewährunng ......... 40bis3200«,-4 3) bei der Abweisung eines Gesuch- ...... ..·10bi54()»4 Zu vergleichen auch Eheschließung. Mobiliarfeuerversicherung s. Feuerversicherungsverträge. Mühlenwasserwerke s. Wasserwerke und Anlagen, gewerbliche. Musikaufführungen s. Schaustellungen. Nr. 33. Namensänderung: 1) für die Gewährung des Gesuchs, den Familiennamen ändern zu dürfen, 5 bis 50/% 2) für die Gewährung des Gesuchs einer Gemeinde um Aenderung ihres Namens — 3) bei Abweisung oder Zurückziehung eines solchen Gesuchs (Ziff. 1 und 2) ·« «» , 3 bis 25 Naturalisationsurkunde s. Staatsangehörigkeit. « Nr. 54. Notare, immatrikulirte: 1) für die Bestellung eines solhen 30 4 2) bei der Abweisung eines hierauf gerichteten Gesuchs bis zur Hälfte dieses Betrags. Nr. 55. Orden: 1) für die Erlaubniß, einen fremden Orden tragen zu dürfen, 60 bis 120.4 2) für die Einweisung in die Militärverdienstordenspension, von deren Jahresbetrag 25 vom Hundert.