299 M 25. Regiernungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. Juli 1887. Inhalt. t 33 de Inß uuzministeriums, betreffend ein „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg. Vom ekanntmachung des Fingnminsstrimel betreffend die Abänderung der Ausführungs- 16. Jumi 166 2. dem Gesetze wegen Erhebung der Reichsstempelabgaben. Vom 23. Juni 1887. — Bekannt- machung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Salzsteueramts Heilbronn. Vom 25. Juni 188. ekanntmachung des Jultizministeriums, betreffend ein „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg. Vom 18. Juni 1887. Seiner Königlichen Majestät haben der Graf Erwin von Neipperg und dessen Sohn, der Erbgraf Reinhard von Neipperg ein mit nachträglicher Zustimmung der Vormünder der Söhne des Erbgrafen Reinhard von Neipperg sowie der Döchter des Grafen Erwin von Neipperg und deren Ehegatten, der letzteren zugleich als der gesetz- lichen Vertreter ihrer unmündigen Kinder, unter dem 23. August 1884 zu Schwaigern errichtetes „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg über die Erbfolge in die sämmtlichen Grundbesitzungen des Grafen Erwin von Neipperg im Königreich Würt- temberg und im Großherzogthum Baden mit der Bitte vorlegen lassen, dieses „Ergänzte Familienstatut“ landesherrlich zu bestätigen. Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 26. März l. Is. diesem Statut, soweit solches die in dem Königreich Württemberg