L M 28. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 11. August 1887. Inhalt. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und ds Kriegswesens, betreffend die provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeuanissen über die wissenschaftliche Befähigung für de einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 27. Juli 1887. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das ? Kenean für die Wahl der Verneeter. der Arbeiter bei der württembergischen Baugewerks- Berufsgenossenschaft und der von diesen zu wählenden Beisitzer zum Schiedsgericht dieser Berufsgenossenschaft. Vom 6. August 1887. Zekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die provisorische Berechtigung einer Hehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über dir wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienkt. Vom 27. Juli 1887. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 29 des Centralblattes für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 18. Juli 1887, betreffend die provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß ge- bracht. Stuttgart, den 27. Juli 1887. Für den Staatsminister des Junern: Der Staatsminister des Kriegswesens: Rüdinger. Steinheil.