320 Bekanntmachung. Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 15. v. Mts. (S. 160)“ wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der lateinlosen (7) Amthor's höheren Privat-Handelsschule (Handels-Akademie) unter Leitung des Friedrich Glaußen zu Gera provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. Berlin, den 158. Juli 1887. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. * Regierungsblatt S. 306. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Regulativ für die Wahl der Vertreter der Arbeiter bei der württembergischen gangewerksberufsgenossenschaft und der von diesen zu wählenden Beilitzer zum Schirdsgericht dieser gerufsgenossenschaft. Vom 6. August 18987. Unter Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 11. Juli 1887, betreffend die Unfall- versicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (Reichsges.-Bl. S. 287) wird hiemit das Regulativ für die Wahl der Vertreter der Arbeiter bei der Württembergischen Bau- gewerksberufsgenossenschaft und der von diesen zu wählenden Beisitzer vom 2. Oktober 1885 (Reg. Blatt S. 114) abgeändert beziehungsweise ergänzt, wie folgt: 1) Der Abs. 2 des §. 1 des Regulativs erhält folgende Fassung: „Die Abgrenzung der Wahlbezirke und die Bestimmung der Zahl der in jedem Wahlbezirke zu wählenden Vertreter der Arbeiter erfolgt durch das Ministeriunm des Innern unter Berücksichtigung der Zahl der Mitglieder, welche den wahl- berechtigten Kassen angehören und in Betrieben der Berufsgenossenschaft beschäf. tigt werden.“