425 M 39. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 9. November 1887. Inhalt. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend die Rangverhältnisse der Beamten der Verkehrsanstalten. Vom 3. November 1887. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Lerleihnng. der sieetichen pieset an den r Verein für die Herberge zur Heimath in Heilbronn. Vom 18. Oktober 1887. — Berichti ekanntmachung des Ministeriums der answärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend die Rangverhältnige der Geamten der Verkehrsanstalten. Vom 3. November 18987. Mit Höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs vom 1. November d. J. wird die Rangliste der Beamten der Verkehrsanstalten (Reg. Blatt von 1881 S. 396 und von 1883 S. 205) in nachstehenden Punkten abgeändert und ergänzt: VII. Nangstufe. 1) Bei den Oberbeamten der K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen sind ein- zuschalten: der Vorstand des Revisorats und ein weiterer Vorstand des in 2 Ab- theilungen zerlegten Bureaus für Rechnungskontrole. Der bezügliche Absatz erhält demgemäß folgende Fassung: „Oberbeamte der K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen: Eisenbahnhauptkassier, Vorstände der Hauptmagazinsverwaltung, des technischen Bureaus, des Revi- sorats der Bureaux für Rechnungskontrole, Betriebsoberinspektoren, Obermaschinenmeister der K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen, Kulturinspektor.“