426 2) Bei den Oberbeamten der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen sind einzuschalten: der Vorstand der Druckerei und Drucksachenverwaltung der Ver- kehrsanstalten, der Telegrapheninspektor und der Baubeamte. Der bezügliche Absatz erhält demgemäß folgende Fassung: „Oberbeamte der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen: Oberpostkassier, Vorstände des Rechnungsbureaus und des Kontrolebureaus für Postanweisungen, sowie der Druckerei und Drucksachenverwaltung der Verkehrsanstalten, Telegrapheninspektor, Baubeamter.)“ Zu streichen sind dagegen (in der alphabetischen Reihenfolge): „Druckmaterialienverwalter der Verkehrsanstalten“ und „Telegrapheninspektor.“ 3) Hinter „Postinspektoren“ ist in Klammern einzuschalten: „(einschließlich des Brief- postinspektors bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart und des Eisenbahnpost= inspektors)“; dagegen ist zu streichen (in der alphabetischen Reihenfolge): „Eisen- bahnpostinspektor.“ VIII. Rangstufe. 4) Einzuschalten sind: „Abtheilungsingenieure (technische Expeditoren);“ dagegen sind zu streichen: „Sektionsingenieure (und Telegrapheningenieure).“ 5) Bei „Expeditoren“ sind zu streichen: „(Buchhalter der Eisenbahnhaupttasse und der Oberpostkasse, Kontroleure);“ dagegen sind unter besonderer Linie vorzutragen: „Buchhalter (Kontroleure) der Eisenbahnhauptkasse und der Oberpostkasse.“" 6) Zu streichen ist: „Güterbahnhofverwalter in Stuttgart." *) Anmerkung. Dem dermaligen Baubeamten, Postbanmeister Ockert, bleibt der Rang vorerst auf der VIII. Stufe der Nangordumg angewiesen.