Regierungsblatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 5. Dezember 1887. Inhalt. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 15. Juni 1887 zwischen Württemberg und Preußen abgeschlossenen Staatsvertrags wegen Herstellung einer Ei enbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen. Vom 15. November 1887. Bekanntmachung des Königlichen Staatsministerims, betreffend die Veröffentlichung der zur Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvbercheidigung abgeschlossenen Verein- barungen. Vom 15. November 1887. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage des Gebändebrandschadens für das Jahr 1888. Vom K. November 1887. Berichtigung. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 15. Juni 1867 zwischen Württemberg und Preuhen abgeschlossenen Staatsvertrags wegen herstellung einer Eisenbahn von Tuktlingen nach Sigmaringen. Vom 15. November 1887. Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem der am 15. Juni 1887 zwischen Württemberg und Preußen wegen Her- stellung einer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen (Inzigkofen) abgeschlossene Staatsvertrag beiderseits ratificirt worden ist, verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, daß dieser Vertrag sammt dem hiezu gehörigen Schlußprotokolle öffentlich bekannt gemacht werde. Gegeben Stuttgart, den 15. November 1887. Karl. Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.