486 — Brämientarif für die Versicherungsanstalt der Württembergischen BVaugewerks-Verufsgenos#nschaft. (efahrenklasse des berufsgenossenschaftlichen Gesfahrentarifs. Lohnprozente, welche als Prämic zu entrichten sind. Betrag der für jede angefangene albe Mark des in Betracht skommenden Lohnes zu entrichtenden Gefahrenklasse 1. Bildhauer, Stubenbohner, Ofensetzer, Tapetenankleber Gefahrenklasse II. Baulackirer, Bauanstreicher, Baumaler, Stuckateure, Asphaltirer und Steinsezer, Kunft##und Dekorationomaler bei Bauten Gefahrenklasse III. Bauglaser ohne Moloren, Einrichter von Gas= und Wasseranlagen, Wegearbeiter Gefahrenklasse IV. Steinmetzen, Betriebe für Bauunternehmung und Bauumerhaltung, Maurer, Zimmerer, einschließlich Mühlenbau= und Schiffs- bau in Holz, Gypser, Tüncher, Verputzer, Weißbinder, Bau- Schreiner (-Tischler), Einseter, Schlosser und Anuschläger, Anbringung und Abnahme von Wetterrouleaus (Marquisen und Zalonsien) , Gefahrenklasse V. Bauklempner . Gefahrenklasse VI. Betriebe für Blitzableiter-Anbringung,-Abnahme, -Verlegung und Reparatur, Bauglaser mit Motoren, Dachdecker, Kanal-, Strom= und Deich-Arbeiter. . Gefahrenklasse VII. Brunnenmacher Pfennig.