34 Pf. 3. Verreibungen. Aus 1 Theil trockenen Arzneistoffes und 100 Theilen Milchzuckers durch binstündiges Zusammenreiben be- reitet bis 1 Gam. 20 jedes weitere Gramm 10 Dei Verreibungen, welche im Verhältniss von 1 zu 10 bereitet sind, darf für die erste Verreibung der Preis des angewendeten Arzneistoffes noch besonders in Rechnung gebracht werden. Wei ausser den gewöhnlichen Verreihungen ein Pulver verordnct wird, welches durch lüngeres, Verreiben bereitet werden muss, 80 tlürken für jeils Viertelstunde Reibens noch 10 Pf. in Rechnmung gebracht werden. Die ausser den Streukügelchen und dem Milchzucker zur Bereitung homöcpathischer Arzneien kzehränchlichen Vehikel wie destillirtes Wasser, Weingeist, Süssholzwurzelpulver u. S. W., sowie dic Wägungen, das Mengen und Austheilen der huhrer und sonstige Arbeiten, dann Glüser, Schachteln und andere Gefisse Sind nach der gowöhnlichen Taxc zu hberechnen.