mit Brot: ohne Brot: a) für die volle Tageskost 80 65 b) für die Mittagskost 40 „ 35 „ Tc) für die Abendkost 25 „ 20 „ 15 „ 10 „ d) für die Morgenkost Berlin, den 23. Dezember 1887. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).