374 Joseph Jonas (früher Gerhard Loben) zu Kemperhof bei Coblenz (Verzeichniß vom 6. Juni d. J., S. 214, I. 5) und .l der progymnasialen und der höheren Bürgerschul-Abtheilung des Erziehungs- Instituts des Dr. Franz Knickenberg (früher J. Knickenberg sen.) zu Telgte (I. 8. a. a. O.) ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. Gleichzeitig wird der verliehenen Berechtigung rückwirkende Kraft zu Gunsten der- jenigen Zöglinge beigelegt, welche an der unter Ziffer 1 aufgeführten Anstalt und an der höheren Bürgerschul-Abtheilung der unter Ziffer 3 vermerkten Anstalt zu Ostern 1888 die Entlassungsprüfung bestanden haben. Ferner ist dem unter der Leitung des Direktors Wichern und des Pastors a. D. Röhricht stehenden Pensionat des Ranhen Hauses zu Horn bei Hamburg (Bekanntmachung vom 9. September d. J., S. 879) noch außerdem die Bezeichnung „Paulinum“ beigelegt worden. Berlin, den 6. Dezember 1888. 7 S Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. gekanntmachung des K. Medizinalkollegiums, betreffend dir Abänderung und Ergänzung der Arzueitaxr vom 24. Dezember 18987. . Vom 19. Dezember 1888. Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern werden nachstehende Abänderungen und Ergänzungen der Bekanntmachung des K. Medizinalkollegiums, betreffend die Ein- führung einer neuen Arzueitaxe vom 24. Dezember 1887 (Reg. Blatt S. 513), welche mit 1. Jannar 1889 in Kraft treten, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 19. Dezember 1888. Rüdinger.