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S. 52. 
Vundes— Ersatzvertheilung. 
Der Ersatzbedarf (§. 51,8) wird durch den Ausschuß des Bundesraths für das Landheer und die 
Festungen auf die einzelnen Bundesstaaten nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung vertheilt. 
V. Art. 60. W. G 
uZur Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten werden die in denselben sich aufhaltenden Reichs- 
ausländer und wig im aktiven Dienst befindlichen Militärpersonen nicht gerechnet. 
G. 8. 9 
Bei der Verthelnh des Ersatzbedarfs auf die Bundesstaaten werden denselben die innerhalb des 
verflossenen Kalenderjahres aus ihren Gebietstheilen freiwillig eingetretenen Mannschaften in An- 
rechnung gebracht 805-2 ,5). 
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs auf die einzelnen Bundesstaaten") erfolgt für diejenigen, in 
welchen Militärpflichtige der seemännischen (halbseemännischen) Bevölkerung vorhanden, nach Land- 
und seemännischer (halbseemännischer) Bevölkerung getrennt. 
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs aus der seemännischen (halbseemännischen) Bevölkerung 
erfolgt nach Maßgabe der Zahl der vorhandenen Militärpflichtigen der seemännischen und halb- 
seemännischen Heköllerug . 58, ). 
t. 5 
.Auf diejenigen Bundesstaaten, welche besondere Armeekorps bilden, wird nur der Bedarf für diese 
Armeekorps vertheilt 
. 9 
Die hiernach Kichte des Ablsshnges für das Landheer und die Festungen aufgestellte Bedarfs- 
vertheilung (Bundes-Ersatzvertheilung) wird den Kriegsministerien, der Admiralität und den in 
der Ministerialinstanz fungirenden obersten Civil-Verwaltungsbehörden (§. 2,5) der Bundesstaaten, 
nachdem der Ausschuß für das Seewesen hinsichtlich Vertheilung des Bedarfs aus der seemän- 
nischen und halbseemännischen Bevölkerung seine Zustimmung gegeben, umgehend mitgetheilt. 
*7) Ueber die Art und Weise dieser Vertheilung siehe das Beispiel: 
  
  
  
  
Der Ersatzbedarf für das Heer und die Marine beträgt für das Iahr * .110000 Mann 
9 Im Jahre 1887 sind freiwillig eingetrrten 135000 „ 
3. Für 1887 sind nachträglich anzurechen 500 „ 
4. Es sind zu gtel 66 SSSS. 100225500 Mann 
und zwar auf 
Es bleiben auszuheben 
· Hiervon ab die 
Bundesstaaten. Nach der Seelenzahl. „ aus der aus der seemännischen 
zu 2 und 3 Gestellten. U ndir (halbseemännischen) 
Landbevölkermg. Bevölkerung. 
M 3000 250 2650 100 
N. 7420 580 6840 —. 
O. 4500 500 3800 200 
u. s. w. 
Summe 125500 15500 108500 1500