— 1 Master 12 7. Nr. der Vorstellungsliste des Aushebungsbezirks für 18 NArlaubspafß. Der Rekrut (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am ten 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei der Aushebung für 18 für .ITruppentheil oder Waffengattung) ausgehoben und bis zu seinem Diensteintritt nach beurlaubt worden. 4 Inhaber hat sich (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu bestimmenden Tage") zur Absendung an seinen Truppentheil bei dem (Bezirkskommando) in (Ort) — , wenigstens mit Oberkleidern, Stiefeln und einem Hemde versehen, unter Abgabe dieses Passes zu melden. Im lnterlassungsfalle wird er nach dem Militärstrafgesetz bestraft. 3. Inhaber tritt mit Aushändigung dieses Passes zum Beurlaubtenstand und in die Kontrole des Hauptmeldeamts, des Meldeamts oder des Bezirksfeldwebels seines Aufenthaltsortes. Er ist ver- pflichtet, jede Aufenthaltsveränderung seiner Kontrolstelle innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und sich beim Verziehen in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle innerhalb von drei Tagen anzumelden. Zuwiderhandlung wird bestraft. "6 , den ten 18 Bezirkskommando (I. S.) Aumerkung. Der Urlaubspaß ist in der Größe eines Viertelbogens. anzulegen.