139 Muster 16 zu F. 85. Anunahmeschein. Der Freiwillige (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am ten zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen- (Marine-ttheil zu (drei= oder vier-) jährigem Dienst angenommen und bis zu seinem Diensteintritt nach beurlaubt worden. Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheins zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs Aufnahme in die Kontrole bei der Kontrolstelle seines Anfenthaltsortes (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder Bezirksfeldwebel) innerhalb von ½ Tagen anzumelden. Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim Verzug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser innerhalb 3 Tage zu bewirkenden Meldungen wird bestraft. Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirks- kommandos zugehen. Demselben ist unweigerlich Folge zu leisten. „den W 18 Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-stheils.) (L. S.) (lnterschrift.) Original koslenfrei. Duplikat 50 Pfennig. Anmerlung. Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.