30 S. 1. Ordensherr ist der regierende König; ihm allein oder dem Reichsverweser steht die Ernennung der Mitglieder des Ordens zu. 2 Der Orden der Württembergischen Krone, welcher die Bestimmung eines Haus- ordens und eines Verdienstordens hat, wird verliehen als besonderes Merkmal des König- lichen Wohlwollens, sowie als Anerkennung ausgezeichneter Verdienste sowohl im Militär- als Civildienste um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat. 8. 3. Der Orden theilt sich in fünf Klassen, nämlich: 1) Großkreuze, 2) Commenthure mit Stern, 3) Commenthure, 4) Ehrenritter, 5) Ritter. Zur Belohnung militärischer Verdienste wird der Orden in seinen sämmtlichen Klassen mit Schwertern verliehen. Außer dem Orden nach vorstehenden fünf Klassem werden noch goldene und silberne Civilverdienstmedaillen verliehen. * Die Zeichen des Ordens der Württembergischen Krone, für welchen eine eigene Ordenskleidung nicht besteht, sind folgende: 1) Für Großkreuze besteht das Ordenszeichen in einem mit weißem Schmelzwerk überzogenen, in acht Spitzen ausgehenden goldenen Kreuze, in dessen vier Winkeln die goldenen leopardirten Löwen aus dem K. Wappen erscheinen. In der Mitte des Kreuzes tritt ein mit weißem Schmelz- werk überzogener runder Schild hervor, auf dessen Vorderseite des verewigten Königs Friedrich, Unseres Herru Großvaters Majestät, gekrönter Namenszug in Gold an- gebracht ist. Den Nand des Schildes bildet eine Einfassung von karminrotem Schmelz, welche in goldener Schrift den Wahlspruch „Furchtlos und trew“ enthält; auf der Rück-