178 mientarifs nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes und nachdem inzwischen auch für die genannte Berufsgenossenschaft ein Gefahrentarif aufgestellt worden ist, der nachstehende revidirte Tarif auf Grund des g. 24 des B fallversicher zaef 1 l *77 D·18 Revidirter Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft. tes hiermit festgesetzt: Betrag der für #eKLohn-Pro- Lau- l * welche oere - ..., HEIIIEEEI fende Betriebsarten. ren. 1 rntrichter, d Loe Nr !ê“2m• sind. zu entrichtenden " klasse. Prämie. 2 1.traßenreinigung und Unterhaltung, sonstige Erdarbeiten, insbesondere Meliorationsarbeiten, Transport von Erde und anderen Baustoffen, Unterhaltung von Schmuck- anlagen, soweit nicht nach Ziffer 2 oder 3 eine bohere Gefahrenklasse Anwendung findet. A 1 12 2.rößere Erdbauausführungen, alle Arbeiten der gLan- werker, wie Maurer-, Zimmer-, Dachdecker= 2c. Arbeiten, Brunnenbau, Fundirungen, Wasserbauten, Unterhaltung und Reparatur von Mühlengerinnen, Reinigen von Ab- zugskanälen und Teichen, Dampfwalzenbetrieb, Betrieb von Pumpwerken zu Be= und Entwässerungen, dann von Wasser= und Windmotoren, Herstellung von Steinschlag. « Schlackenklopfen, Betrieb von Steinbrüchen B 2 1 3.Sämmtliche Sprengarbeiten, Stollen= und Schachtbau 1 8 4 Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen. 1. Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, ist der Prämiensatz der Klasse B zur Anwendung zu bringen. 2. Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit derselbe Arbeiter mit mehreren Arten (Kate-