306 Prüfung an einer Militär-Roßarztschule oder an einer andern thierärztlichen Lehranstalt bestanden haben: b) dieselben sind, falls sie das Studium der Thierheilkunde vor dem 1. Oktober 1881 be- gonnen haben, zu den Prüfungen auch dann zuzulassen, wenn sie nur das durch die früheren Vorschriften erforderte Maß wissenschaftlicher Vorbildung besitzen. S. 29. Alle über die Prüfung der Thierärzte ergangenen Vorschristen sind aufgehoben. Thierärztlicher Approbationsschein. Nochen Herr aus. die thierärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu mit dem Prädikate bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Thierarzt im Gebiete des Deutschen Reichs in Gemäßheit des §. 29 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich ertheilt. Gedrucht bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.