307 M 27. Regierungsblatt für das Königreich Würltemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 15. Oktober 1889. Inhalt. des des Vom 1889. — fügung nach dem und deutschen bckanntmachung der Ministerien der ZJustiz und des Innern, betreffend den Verzicht des Erbgrafen Friedrich von Waldburg-Wolsegg-Waldsee auf das Recht der Erbfolge in das fürstliche Familienfidrikommiß und den Urbergang des Erbfolgerechts auf den Grasen Marimilian von Waldburg-Wolfegg-Waldsee. Vom 25. September 1889. Seiner Königlichen Majestät ist von dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg- Waldsee unter Vorlegung einer notariell beglaubigten Verzichtsurkunde vom 23. Mai 1889 unterthänigst angezeigt worden, daß sein Sohn der Erbgraf Friedrich von Waldburg- Wolfegg-Waldsee auf das ihm nach der Primogeniturerbfolgeordnung des fürstlichen Hauses Waldburg zustehende Erbfolgerecht in das fürstliche Familienfideikommiß ver- zichtet habe und daß das Erbfolgerecht nunmehr auf seinen zweitgeborenen Sohn den Grafen Marimilian von Waldburg-Wolfegg-Waldsee übergegangen sei.