K 1. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Januar 1891. Inhalt. Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit au die unter dem Namen „Freiherrlich von Haym'sches Familienfideikommiß" errichtete Stiftung in Stuttgart. Vom 9. Jannar 1891.— Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet auf Grund der 8§. 39, 284 und 362 des Skrafgeseekush-. Vom 7. Januar 1891. — Bekannt- machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1891. Vom 8. Jannar 1891. — Verfügung des Finanß miinistkrinle betreffend die Errichtung von Grenzsteucrämtern. Vom 20. Jannar 1891. Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die unter dem Namen „Freiherrlich von Hayn''sches Jamilienfideikommih“ errichtete Stiftung in Stuttgart. Vom 9. Jannar 1891. Seine Königliche Majestät haben am heutigen Tag der von dem verstorbenen Freiherrn Friedrich von Hayn, K. Kammerherrn und Kreisforstrath a. D., und seiner gleichfalls verstorbenen Gattin Charlotte Freifrau von Hayn, geborenen Freiin von König, unter dem Namen „Freiherrlich von Hayn'sches Familienfideikommiß" durch gemeinschaftliche letztwillige Verfügung errichteten, zu Erziehungskostenbeiträgen und Unter- stützungen an die Angehörigen der genußberechtigten Familien bestimmten Stiftung, welche ihren Sitz in Stuttgart hat, auf den Grund der vorgelegten Stiftungsurkunde vorbe- hältlich der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit allergnädigst verliehen. Stuttgart, den 9. Jannar 1891. Faber.