370 Ermächtigung der K. Militärverwaltung zur Erwerbung des für die Anlage von Schieß- ständen bei Ludwigsburg erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 29. Oktober 1891. 269. Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung und den Umbau des Bahnhofs Neutlingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangs- enteignung. Königliche Verordnung vom 28. November 1891. 295. Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für eine Lokomotivremisen- anlage nebst der Zufahrtslinie von dem Bahnhof in Stuttgart erforderlichen Grundeigen- thums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 17. Dezember 1891. 299. K Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).