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Hekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  friegswesens,
betreffend  Abänderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  für  das  Deutsche  Reich.
Vom  28.  Januar  1896.

Im  Nachstehenden  wird  eine  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  22.  Januar  1896,
betreffend  Abänderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  für  das  Deutsche  Reich  (Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1896  Nr.  4  S.  38),  zur  allgemeinen  Kenntniß
gebracht.

Stuttgart,  den  28.  Jannar  1896.
Pischek.  Schott  von  Schottenstein.

Die  an  die  Stelle  der  Anlage  1  zu  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  getretene
neue  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  für  das  Deutsche  Reich  (Anhang  zu  Nr.  13  des
Central-Blatts  von  1895  S.  69  ff.)“)  wird  für  den  Bereich  des  VI.  Armeekorps  (23.  und  24.  Infanterie-Brigade)
  in  den  Spalten:  „Infanterie-Brigade“  und  „Landwehrbezirke“  berichtigt  wie  folgt:

 

 

 

 

fanterie=  Landwehrbezirke  Bemerkungen
Brigade
Cosel
osel.
1.  Bezirk.  Gleiwitz.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  23.  Infanterie-23.—
  Natibor  Lrihade,  der  2.  Hezire  den  Hammantter  der  12.  Kavallerieor.
  rigade  im  Frieden  unterstellt.
2.  Bezirk.  Rybnik.  g  F  1
Kattowitz.
Neiße.
24  Oppeln.
'  Kreu  burge
Beuthen  O..

 

In  der  Zusammensetzung  der  Landwehrbezirke  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.

*)  Reg.  Blatt  1895  S.  129  ff.