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Formular.
Gesundheitszeugniß.

Giltig  ts  199  einschließlich.)

In  Gemäßheit  der  Verfügung  des  K.  Ministeriums  des  Innern  vom  21.  Februar  1896,  betreffend
Maßregeln  zur  Bekämpfung  der  Maul=  und  Klauenseuche,  wird  dem?)
hiemit  bescheinigt,  daß  die  nachstehend  unter  Nro.  1  bis  .  verzeichneten  Rindviehstücke  von  dem
Unterzeichneten  heute  eingehend  untersucht  und  frei  von  Maul=  und  Klauenseuche  befunden  worden  sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nro.  Nasse.  Geschlecht.  Alter.  Farbe.  Besondere  Erkennungsszeichen.
1  –
—  —  —
u.  s.  w  *  1
den  189
Oberamtsthierarzt?)

1)  Die  Giltigkeitsdauer  beträgt  fünf  Tage,  soweit  die  Zeugnisse  in  Marktorten  am  Markttage  ausgestellt
werden,  drei  Tage,  je  den  Tag  der  Ausstellung  eingerechnet.

2)  Name  und  Wohnort  des  Händlers  eventuell  auch  seines  Beauftragten.

5)  oder  „der  zur  Marktkontrole  beigezogene  Thierarzt.“
Ort,  Datem  und  Unterschrift  sind  unmittelbar  unter  die  Beschreibung  der  einzelnen  Thiere  zu  setzen.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufeld.

 