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Bekanntmachung  der  Tivilkammer  des  fl.  Landgerichte  Heilbronn,
betreffend  zwei  von  dem  verstorbenen  Rittergutsbesitzer  Freiherrn  Richard  von  Reischach  errichtete
Familienfideikommisse  und  ein  im  Zusammenhang  damit  von  dem  Riltergntebesitzer  Freiherrn  cugo
von  Reischach  errichtetes  Familienstakut.  Vom  17.  März  1896.

Der  verstorbene  Freiherr  Richard  von  Reischach,  gewesener  K.  Kammerherr  und  Obersthofmeister
  Ihrer  Majestät  der  Königin  Olga,  hat  in  einem  hinterlassenen  Testament
bestimmt,  daß  sein  gesammter  auf  den  Markungen  Aurich,  Nußdorf  und  Rieth,  O.  A.
Vaihingen,  gelegener  Allodialnachlaß,  bestehend  in  Liegenschaft  mit  zugehörigem  Inventar
als  unveräußerliches  Familienfideikommiß  zunächst  seinem  Vetter,  dem  Freiherrn  Hugo
von  Reischach,  K.  Kammerherrn  und  Hofmarschall  Ihrer  Majestät  der  Kaiserin  Friedrich
in  Berlin,  zufallen,  von  diesem  aber  in  dessen  Mannsstamm  und  beim  Erlöschen  des
letzteren  im  Mannsstamm  des  Freiherrn  Eck  von  Reischach,  K.  Kammerherrn  und  Hofmarschalls
  Seiner  Majestät  des  Königs,  beim  Erlöschen  auch  des  letzteren  Stamms  im
Mannsstamm  des  verstorbenen  Grafen  Rudolf  von  Reischach,  gewesenen  K.  Oberförsters
zuletzt  in  Leonberg,  je  nach  den  Grundsätzen  des  Erstgeburtsrechts  und  der  Linealgradualerbfolge
  sich  weitervererben,  daß  übrigens  seiner  Schwester,  Freiin  Mathilde  von  Reischach,
für  ihre  Lebensdauer  das  ausschließliche  Bezugsrecht  an  den  Revenüen  gewahrt  bleiben  solle.

Weiter  hat  derselbe  letztwillig  verfügt,  daß  sein  gesammter  allodialer  Nachlaß,  soweit
er  nicht  unter  die  vorigen  Bestimmungen  falle  und  soweit  er  ihn  nicht  bereits  als  mit
Fideikommiß  belastet  übernommen  habe,  als  untheilbares  und  unveräußerliches  Familiensideikommiß
  mit  dem  bereits  bestehenden,  zur  Zeit  von  Amtsnotar  Sayler  in  Fellbach
verwalteten  Freiherrlich  von  Reischach'schen  Fideikommißvermögen  —  jedoch  unter  Führung
getrennter  Verrechnung  —  vereinigt  und  nach  dem  Ableben  seiner  Schwester  und  Alleinerbin,
  welcher  der  Genuß  des  Fideikommisses  zunächst  zugefallen  ist,  im  Mannsstamm
seiner  beiden  obengenannten  Vettern,  Freiherrn  Eck  und  Hugo  von  Reischach,  beim  Erlöschen
  eines  dieser  Stämme  aber  ausschließlich  im  andern,  beim  Aussterben  beider  genannter
  Stämme  im  Mannsstamm  des  obengenannten  Grafen  Rudolf  von  Reischach  je
in  der  Weise  vererbt  werden  solle,  daß  innerhalb  desselben  Stamms  der  Nähere  den  Entfernteren
  ausschließe.

In  Ausführung  des  letzten  Willens  des  Freiherrn  Richard  von  Reischach  hat  ferner
der  K.  Kammerherr  und  Hofmarschall  der  Kaiserin  Friedrich,  Freiherr  Hugo  von  Reischach