775

M9.

Regierungsblatt

für  das

HKönigreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Freitag  den  17.  April  1896.

 

Inhalt:  .

Königliche  Verordnung,  betreffend  den  Wiederzusammentritt  der  Stände.  Vom  14.  April  1896.  —  Bekanntmachung

  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Ernennung  von  Mitgliedem  des  muslkalischen  Sachverständigenvereins

  für  Württemberg,  Baden  und  Hessen.  Vom  7.  April  1  —  Bekanntmachung  des  Justizministeriums,

  betreffend  die  Ernennung  eines  stellvertretenden  Mis  des  gewerblichen  Sachverständigenvereins
  für  Württemberg,  Baden  und  Hessen.  Vom  7.  April  1

 

 

Rönigliche  Verordnung,
betreffend  den  Wiederzusammentritt  der  Stände.  Vom  14.  April  1896.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  haben  Wir  den  Wiederzusammentritt
der  vertagten  Ständeversammlung  auf

Dienstag  den  5.  Mai  d.  Js.
bestimmt.

Wir  befehlen  demnach,  daß  sich  die  Mitglieder  beider  Kammern  an  diesem  Tage  zur

Eröffnung  ihrer  Sitzungen  in  Unserer  Haupt=  und  Residenzstadt  Stuttgart  wieder
versammeln.

Gegeben  Stuttgart,  den  14.  April  1896.
6  Wilhelm.
Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Niecke.  Pischek.