142

auch  den  Maschineninspektoren  und  Maschineningenieuren  für  den  Zugförderungsdienst
gegen  das  ihnen  untergebene  Personal  zu.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Bebenhausen,  den  28.  Juni  1896.
Wilheln.

Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Schott  von  Schottenstein.  Pischek.

 

Hekanntmachung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen,
betreffend  die  Verlängerung  der  gefugniß  der  Würktembergischen  Notenbank  in  Stuttgart  zur
Ausgabe  von  Banknoten.  Vom  25.  Juni  1896.

Nachdem  mit  Allerhöchster  Ermächtigung  Seiner  Majestät  des  Königs  und
nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths  die  Befugniß  der  Württembergischen  Notenbank
  in  Stuttgart  zur  Ausgabe  von  Banknoten  unter  den  in  dem  Gesetze  vom  18.  Juli  1895,
betreffend  die  Verlängerung  der  Befugniß  der  Württembergischen  Notenbank  in  Stuttgart
zur  Ausgabe  von  Banknoten  (Reg.  Blatt  S.  265),  und  den  bezüglichen  früheren  Gesetzen
enthaltenen  Bestimmungen  bis  zum  1.  Januar  1911  —  unbeschadet  des  in  8.  44  Ziff.  7
des  Reichsbankgesetzes  vom  14.  März  1875  bestimmten  Kündigungsrechts  —  verlängert
worden  ist,  wird  Solches  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stutt  gart,  den  25.  Juni  1896.  Für  den  Staatsminister  der  Finanzen:
Faber.  Pischek.  Zeyer.

Hekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  friegswesens,
betreffend  das  Gesammtverzeichniß  der  zur  Ausktellung  von  Zengnissen  über  die  wissenschaftliche
Hefähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten.
Vom  30.  Juni  1896.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  Anhang  zu  der  Nro.  26  des
Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1896  erlassene  Bekanntmachung  vom  23.  Juni
1896,  betreffend  das  Gesammtverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  30.  Juni  1896.
Pischek.  Schott  von  Schottenstein.

 