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Die  Bahnanstalten  behalten  sich  das  Recht  vor,  in  zweifelhaft  erscheinenden  Fällen  den  Inhalt
der  Musterkoffer  zu  prüfen.  Die  Muster  müssen  als  solche  erkennbar  sein.  Colli,  welche  Verkaufsobjecte
  oder  sonstige  Gepäcksstücke  enthalten,  sind  von  der  Anwendung  der  ermäßigten  Gepäckstaxe
ausgeschlossen.  Diese,  sowie  eigentliche  Reise-Effecten  sind  daher  bei  der  Aufgabe  besonders  zu
declariren  und  werden  mit  eigenen  Gepäcksscheinen  abgefertigt.

Auf  der  Außenseite  jedes  Musterkoffers  muß  der  volle  Name  der  Firma,  in  deren  Auftrage
die  Reise  unternommen  wird,  dauerhaft  kenntlich  gemacht  sein.  Die  Aufschrift  einzelner  Buchstaben
oder  eines  Signums,  sowie  das  Aufkleben  von  Visit-,  Adreßkarten  und  sonstigen  den  Namen  tragenden
Papierstücken  genügt  nicht  und  werden  Musterkoffer,  welche  diesen  Forderungen  nicht  entsprechen,  von
der  Beförderung  zum  ermäßigten  Gepäckstarife  ausgeschlossen.

Es  ist  jedoch  gestattet,  den  Namen  der  Firma  mit  einem  leicht  abhebbaren  Schuber  oder  Lappen
oder  durch  eine  mittelst  Federdruck  festgelegte  Platte  zu  bedecken.

Für  Musterkoffer  mit  absperrbaren  Schildern  kann  der  ermäßigte  Gepäcktarif  nur  dann  Anwendung
  finden,  wenn  die  Schilder  bei  der  Aufgabe  unversperrt  sind  und  während  des  Transportes
in  diesem  Zustande  verbleiben.

Der  Reisende  ist  verpflichtet,  den  Zug  zu  benutzen,  für  welchen  die  Musterkoffer  aufgegeben
wurden.  Innerhalb  einer  Stunde  nach  Ankunst  des  Zuges  in  der  Bestimmungs-Station  ist  die
Legitimations-Karte  vorzuweisen,  um  das  Gepäck  ausgefolgt  zu  erhalten  oder  das  Gepäcks-Recepisse
mit  dem  Vermerke  des  erfolgten  Vorweises  versehen  zu  lassen,  widrigenfalls  die  Gebührendifferenz
zwischen  dem  normalen  und  dem  ermäßigten  Tarissatze  im  Nachzahlungswege  eingehoben  wird.

Jeder  Mißbrauch  dieser  Begünstigung  hat  für  den  Betreffenden  die  dauernde  Entziehung  derselben
  unnachsichtlich  zur  Folge.