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Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffeno  die  geglaubigung  von  Sischversandtgefässen  für  den  Eisenbahnverkehr.

Vom  3.  Juli  1896.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
26.  August  1890  (Reg.  Blatt  S.  213)  wird  hiemit  zur  Kenntuiß  gebracht,  daß  dem  Aichamt
  Rottweil  die  Ermächtigung  zur  Beglaubigung  von  Fischversandtgefässen  für  den
Eisenbahnverkehr  nach  den  in  der  Anlage  zu  der  genannten  Bekanntmachung  enthaltenen
Bestimmungen  ertheilt  worden  ist.
Stuttgart,  den  3.  Juli  1896.
Pischek.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).