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K  19.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Dienstag  den  28.  Juli  1896.

Inhalt:

Bekanntmachung  sämmtlicher  Ministerien,  betreffend  die  Bestimmungen  über  die  Anstellung  der  Militäranwärter
im  Cinilstaatsdienst.  Vom  17.  Juli  1896.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betresfend
die  Verleihung.  ger  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Alexandrinenp  vslege.  in  Hochberg,  O.A.  Wai  blingen.
Vom  9.  Juli  189  Belamtmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  den  Bestand  der  Aichämter.
Vom  15.  Juli  165  b6.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  zu  chulwesens,  betreffend  eine  Revision
der  organischen  Bestimmunülot  für  die  Kunstschule.  Vom  20.  Juli

 

Lekanntmachung  sämmtlicher  Ministerien,
betreffend  die  Bestimmungen  über  die  Anstellung  der  Militäranwärter  im  Tivilstaakodienst.
Vom  17.  Juli  1896.

Die  Ziffer  6  der  Bestimmungen  für  Württemberg  zu  §.  12  der  Grundsätze  für  die
Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden
mit  Militäranwärtern  (Bekanntmachung  vom  21.  September  1882,  Neg.  Blatt  S.  231)
hat  folgende  Fassung  erhalten:

„6)  Die  Bewerbungen  der  noch  im  aktiven  Militärdienst  befindlichen  Militäranwärter,
  welche  Truppentheilen  des  Württembergischen  Kontingents  angehören,
gelangen  von  letzteren  unmittelbar,  diejenigen  der  Angehörigen  des  Landjägerkorps
  durch  das  Kommando  desselben  zum  15.  jedes  Monats  an  das  Kriegsministerium,
  welches  dieselben  der  betreffenden  Staatsbehörde  mittheilt.“