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Am  Schlusse  der  Ziffer  17  der  Bestimmungen  für  Württemberg  zu  8.  15  der  eben
genannten  Grundsätze  tritt  als  Absatz  4  hinzu:
„Die  Wiederholungen  der  Meldung  nach  Ziffer  6  gelangen  zum  1.  November
  jedes  Jahres  an  das  Kriegsministerium."“

Stuttgart,  den  17.  Juli  1896.
Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Kiecke.  Schott  v.  Schottenstein.  Pischek.

Hekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Alexandrinenpflege  in  Hochberg,
G.  A.  Waiblingen.  Vom  9.  Juli  1896.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  7.  Juli  d.  J.  allergnädigst  geruht,  der
unter  dem  Namen  „Alexandrinenpflege“  in  Hochberg,  O.  A.  Waiblingen,  bestehenden
Kleinkinderschule  die  juristische  Persönlichkeit  auf  Grund  der  vorgelegten  Statuten  vorbehältlich
  der  Rechte  Dritter  zu  verleihen.

Stuttgart,  den  9.  Juli  1896.  Pischek.

 

 

tekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betrefsend  den  bestand  der  Aichimter.  Vom  15.  Juli  1896.

Das  Faßaichamt  Nußdorf,  Oberamts  Vaihingen,  ist  aufgehoben  worden.
Stuttgart,  den  15.  Juli  1896.  Pischek.

 

Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulweseus,
betreffend  eine  Revision  der  organischen  Bestimmungen  für  die  Kunstschule.  Vom  20.  Juli  1896.
Nachdem  die  mittels  der  Ministerialverfügung  vom  28.  September  1885  (Reg.  Blatt
S.  431)  bekannt  gemachten  neuen  organischen  Bestimmungen  für  die  Kunstschule  einer
Revision  unterworfen  worden  sind,  werden  zufolge  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner
Königlichen  Majestät  vom  19.  d.  M.  in  Nachstehendem  die  neuen  organischen  Bestimmungen
  für  diese  Anstalt  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  20.  Juli  1896.
.  Sarwey.