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S.  5.

In  der  Malerschule,  und  zwar  sowohl  bei  der  landschaftlichen  Abtheilung,  als
bei  den  Abtheilungen  für  figürliche  Malerei  (Genre,  Historie)  wird  das  Malen  nach
der  Natur,  beziehungsweise  nach  dem  lebenden  Modell  gelehrt,  woran  sich  das  Ausführen
von  Kompositionen  und  das  Malen  von  Bildern  anreiht.

8.  6.
In  der  Kupferstecherschule  wird  Anleitung  zu  Führung  des  Grabstichels  für
das  Nachbilden  von  Zeichnungen  oder  Gemälden  auf  der  Kupferplatte  gegeben.

8.  7.

Für  die  vorgerückteren  Schüler  der  Zeichenklasse  und  die  Zöglinge  der  Fachschulen
finden  im  Wintersemester  gemeinschaftliche  Uebungen  im  Zeichnen  und  Modelliren  nach
dem  Aktmodell  statt.

g.  8.

Außer  dem  im  bisherigen  genannten  praktischen  Unterrichte  findet  an  der  Kunstschule
  ein  theoretischer  Unterricht  statt  in  den  Hilfsfächern  der  erwähnten  Künste,
nämlich  in

Anatomie,

Perspektive  und  Schattenlehre,

Ornamenten=  und  Architekturzeichnen,  mit  Vorträgen  über  die  einzelnen

  Stilarten,

Mythologie  und  Kulturgeschichte,

Kunstgeschichte,  ,
woneben  den  Zöglingen  der  Kunstschule  auch  Gelegenheit  zum  Unterricht  in

Aesthetik  und  Litteraturgeschichte
geboten  wird.

8.  9.

Der  Eintritt  in  jede  der  drei  genannten  Fachschulen  (§§.4—6)  ist  durch  die  Absolvirung
  der  Zeichenklasse  (§.  3)  bedingt  und  hat  außerdem  den  Hilfsunterricht  in  der
Anatomie,  Perspektive,  im  Ornamenten=  und  Architekturzeichnen  sowie  in  der  Mythologie
  und  Kulturgeschichte  zur  nothwendigen  Voraussetzung.