186

In  dem  Verfahren  zum  Zweck  der  Zwangsenteignung  wird  die  Theilgemeinde
Blaufelden  als  Unternehmerin  durch  eine  Kommission,  bestehend  aus:
Schultheiß  Wohlfahrt,  Gemeinderath  Keck  und  Bürgerausschußobmann
Schmidt,  sämmtlich  von  Blaufelden,  «

vertreten.
Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Regierung  für  den  Jagstkreis  bestellt.

Unser  Ministerium  des  Innern  ist  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Bebenhausen,  den  24.  Juli  1896.
Wilhelm.
Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Riecke.  Schott  von  Schottenstein.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).