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M  21.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Samstag  den  19.  September  1896.

Inhalt:

Bekanntwachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  den  Bestand  der  Aichämter.  Vom  18.  August  100
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  das  Ausscheiden  des  Fleischergewerbes  auder

  Naßagsmstte.  Industrie-Berufsgenossenschaft  und  die  Bildung  einer  besonderen  Berufs  zrfensche  47
für  dasselbe.  Vom  31.  August  1896.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr  usse
leihung  der  -jusstischen  Perstulichteit  an  den  Evangelischen  Herbergsverein  Tübingen.  Vom  1.  —W
ber  1896.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Abgabe  von  Arzneimitteln.  Vom
9.  September  1896.  ekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen
  Persönlichket  an  e  den  Württembergischen  Landesverein  vom  Rothen  Kreuz  in  Stuttgart.  Vom  10.  September
  1896  Verfügung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die  Errichtung  von  Gretsster,erämtern.  Vom
8.  September  180.

 

 

Gekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  den  Bestand  der  Aichämter.  Vom  18.  August  1896.
Die  Errichtung  eines  Aichamts  für  Waagen  und  Gewichte  in  Onstmettingen,
Oberamts  Balingen,  ist  genehmigt  worden.
Stuttgart,  den  18.  August  1896.
Für  den  Staatsminister:
Fleischhauer.

tekanntmachung  des  Ministerinms  des  Innern,
betreffend  das  Ausscheiden  des  Fleischergewerbes  aus  der  Nahrungsmittel-Industrie-Herufsgenof#enschaft
  und  die  Bildung  einer  besonderen  erufsgenoseenschaft  für  dasselbe.
Vom  31.  August  1896.
Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichs-Versicherungsamt  in  Nr.  35  des  Central=Blatts
  für  das  Deutsche  Reich  von  1896  erlassene  Bekanntmachung  vom  14.  August  1896,