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Verfügung  des  Einanzministerinms,
betreffend  die  Errichtung  von  Grenzstenerämtern.  Vom  8.  September  1896.

Mit  Wirkung  vom  15.  September  d.  J.  an  sind  zur  Kontrollirung  der  Ein-,
Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen  Bundesstaaten
  einer  inneren  Steuer  oder  einer  Uebergangssteuer  unterliegen,  an  den  Stationen
Meimsheim,  Brackenheim,  Frauenzimmern  und  Güglingen  der  neueröffneten
Nebeneisenbahn  Lauffen—  Güglingen  sowie  an  der  Station  Thamm  der  Eisenbahnstrecke
Ludwigsburg—Bietigheim  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

Stuttgart,  den  8.  September  1896.

Riecke.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Sch  ufele).