Umstehend  bezeichnete  Person  ist  weiter  verurtheilt  worden?):

Nr.

-

nach  Mittheilung  von

Aktenzeichen

am

214

durch

wegen

auf  Grund  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ler  Wnnen  von  der  Registerbehörde  alle  später  miltgethellten  Bestrafungen,  von  der  mittheilenden  Behörde  die  bei  der  Registerbehhrde  noch  nicht  reg

9
Borbestrasungen  elngetragen  werden.