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Bekanntmachung  des  Justizministerinms,
betrefend  den  Abonnementspreis  für  das  Regierungsblatt  und  für  das  Reichsgesetzblatt  auf  das
Kalenderjahr  1697.  Vom  9.  November  1896.
Der  Abonnementspreis  für  den  Jahrgang  1897  des  Regierungsblattes  ist  auf  3.¾
für  das  Exemplar  festgesetzt  worden,  derjenige  für  das  Reichsgesetzblatt  beträgt  1/  für
das  Exemplar,  was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart,  den  9.  November  1896.
Breitling.

verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern,
betrefend  die  Ausführung  des  BHörsengesetzes  vom  22.  Juni  1896.  Vom  17.  November  1896.
Zur  Ausführung  des  Börsengesetzes  vom  22.  Juni  1896  (Reichsgesetzblatt  S.  157  ff)
wird  mit  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät  Nachstehendes
verfügt:
8.  1.

Die  in  den  88.  1.  2.  4.  7.  9.  30.  32.  35.  38.  39  und  42  des  Gesetzes  der  Landesregierung
  überwiesenen  Befugnisse  werden  vom  Ministerium  des  Innern  wahrgenommen.

S.  2.
Die  Führung  des  Börsenregisters  wird  für  die  Bezirke  sämmtlicher  Gerichte  des  Landes
dem  Amtsgericht  Stuttgart  Stadt  übertragen.

Stuttgart,  den  17.  November  1896.
Breitling.  Pischek.

Lekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Schützengilde  in  Heilbronn.
Vom  10.  November  1896.
Seine  Königliche  Majestät  haben  am  9.  November  ds.  Is.  allergnädigst  geruht,
der  Schützen  gilde  in  Heilbronn  die  juristische  Persönlichkeit  auf  Grund  der  vorgelegten
  Statuten  vorbehältlich  der  Rechte  Dritter  zu  verleihen.

Stuttgart,  den  10.  November  1896.
Pischek.