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Bekanntmachung  des  Ministerinms  des  Innern,
betreffend  die  veränderte  Eintheilung  der  landwirthschaftlichen  Ganverbände.
Vom  19.  November  1896.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  16  des  Statuts  des  landwirthschaftlichen  Vereins  fim
Königreich  Württemberg  (Reg.  Blatt  von  1886  S.  220)  wird  hiemit  bekannt  gemacht,
daß  der  landwirthschaftliche  Bezirksverein  Böblingen  von  dem  VIII.  landwirthschaftlichen
Gauverband  losgetrennt  und  dem  VI.  Gauverband  zugetheilt  worden  ist.

Stuttgart,  den  19.  November  1896.
Pischek.

Gekanntmachung  des  Ministeriums  des  Junern,
betreffend  die  Unfallversicherung  der  Regie-Wegbauarbeiter  der  Amtskörperschaften  und  Gemeinden.
Vom  19.  November  1896.

Durch  Entschließung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  heutigen  Tage  sind  die
Amtskörperschaft  Backnang  und  die  sämmtlichen  Gemeinden  und  Theilgemeinden  des
Oberamtsbezirks  Backnang,  letztere  unter  Haftung  der  Amtskörperschaft  für  die  Kosten,
gemäß  §.  4  Ziffer  3  des  B  fallversicher  gsgesetzes  vom  11.  Juli  1887  als  befähigt
erklärt  und  ermächtigt  worden,  die  unfalloersicherung  der  von  ihnen  bei  Regie-Wegbauund
  Unterhaltungsarbeiten  sowie  sonstigen  Tiefbauarbeiten  und  Nebenarbeiten  beschäftigten
  Personen  vom  1.  Januar  1897  ab  auf  eigene  Rechnung  zu  übernehmen.

Als  gemeinsame  Ausführungsbehörde  für  diese  Unfallversicherungseinrichtung  ist  der
Amtsversammlungsausschuß  des  Bezirks  Backnang  gemäß  §.  46  des  Bauunfallversicherungsgesetzes
  bestellt  worden.

Stuttgart,  den  19.  November  1896.

 

Pischek.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).