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M  29.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag  den  28.  Dezember  1896.

Inhalt:

Bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  des
Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  die  Statistik  des
Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Ausland  betreffend,  vom  20.  Juli  1879.  Vom  4.  Dezember
  1896.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  ein  Nachtragsverzeichniß
  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten.  Vom  2.  Dezember  1896  Verfügung  des  Ministeriums
  des  Innern,  betreffend  die  Umlage  des  Gebäudebrandschadens  für  das  Jahr  1897.  Vom  4.  Dezember
  1896.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  eine  Abänderung  der  Verfügung  über
die  Herstellung  von  Feuerungs-Einrichtungen  vom  23.  November  1882.  Vom  7.  Dezember  1896.

bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  des  Innern  und  der  Finanzen,
betreffend  die  Ansführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des
deutschen  Vollgebiets  mit  dem  Ausland  betrefeend,  vom  20.  Juli  1879.
Vom  4.  Dezember  1896.
In  Nachstehendem  werden  die  vom  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  29.  Oktober
d.  Is.  beschlossenen  und  in  Nummer  47  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich  veröffentlichten
  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Ausland  betreffend,  vom  20.  Juli  1879,  welche  an
Stelle  der  zur  Zeit  giltigen  Ausführungsbestimmungen  vom  1.  Jannar  1897  an  in
Kraft  treten,  mit  dem  Anfügen  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  bezüglich  der  in