291

.  Dänemark  mit  den  Färoern,  Grönland  und  Island.

9.  Frankreich  mit  Corsica,  sowie  mit  Einschluß  von  Andorra  und  Monaco.

Griechenland  mit  den  Jonischen  Inseln,  den  Kykladen  und  nördlichen  Sporaden.

.  Großbritannien  und  Irland  mit  der  Insel  Man  und  den  britischen  Kanalinseln.

ßItalien  mit  Einschluß  von  San  Marino.

.  Niederlande.

.Norwegen  mit  Einschluß  von  Spitzbergen.

Oesterreich-Ungarn  mit  Einschluß  von  Bosnien  und  Herzegowina,  sowie  von  Liechtenstein.
.  Portugal  mit  den  Azoren  und  Madeira.

.  Rumänien.

18  a.  Rußland  in  Europa  und  Asien  ohne  Finland.
18  b.  Finland.

19.
20.
21.
22.

23.

24.
25.
26.
27.

28.

Schweden.

Schweiz.

Serbien.

Spanien  mit  den  Canarischen  Inseln  und  den  spanischen  Besitzungen  am  und  im  Mittelländischen
Meer,  nämlich:  die  Balearen,  Ceuta  und  die  übrigen  Besitzungen  an  der  maroccanischen  Küste,
die  Pityusen  2c.

Türkei  in  Europa  (ohne  Bosnien  und  Herzegowina,  sowie  ohne  Bulgarien  und  die  autonome
Provinz  Ostrumelien)  mit  den  türkischen  Besitzungen  in  Asien  (Kleinasien  mit  Samos,  Kurdistan,
Syrien  rc.  mit  Ausnahme  von  Cypern,  Besitzungen  in  Arabien  am  Persischen  Meerbusen  und
am  Rothen  Meer,  letztere  jedoch  ohne  den  ägyptischen  Antheil  [Halbinsel  Sinail),  und  in  Afrika
(Barka  [Bengasi]  und  Tripoli),  ferner  Montenegro.

II.  Afrika

(soweit  nicht  oben  bei  16,  22,  23  eingerechnet).
Abessinien,  ferner  die  italienischen  Besitzungen  am  Rothen  Meer,  sowie  die  französischen  und
britischen  Besitzungen  an  der  afrikanischen  Küste  des  Golfs  von  Aden.
Aegypten  mit  der  Halbinsel  Sinai.
Algerien.
Britisch  Ostafrika  mit  den  britischen  Inseln  Amiranten,  Mauritius,  Seychellen,  Sokotra  und  mit
Einschluß  von  Sansibar,  Pemba  2c.
Britisch  Südafrika:  Kapkolonie,  Basuto-,  Betschuana-,  Nyassa-,  Sulu=  und  Tonga-Land;  Besitzungen
der  Britisch-Südafrikanischen  Gesellschaft  und  Natal.