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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  ein  Nachtragsverzeichnis  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
Besähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Kehranstalten.
Vom  2.  Dezember  1896.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  der  Nr.  50  des  Central-Blatts  für
das  Deutsche  Reich  von  1896  erlassene  Bekanntmachung  vom  21.  November  1896,  betreffend
  ein  Nachtragsverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  2.  Dezember  1896.

Pischek.  Schott  von  Schottenstein.

Rachtrags-Perzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  diewissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

(Val.  Bekanntmachung  vom  23.  Juni  1896,  Central-Blatt  S.  153.)7)

Die  mit  einem  #  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

Geffentliche  Pehranstalten.
A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.
a.  Gymnasien.
Königreich  Preußen.
Trier:  Friedrich  Wilhelms-Gymnasium  (bisher  Gymnasium:  unter  A.  a.  1  des  Hauptverzeichnisses),

*)  Württ.  Reg-  Blatt  S.  143.