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*)  Kaiser  Wilhelnis-Gymnasium  (verbunden  mit  Real--Gymnasium)  —  bisher:  *)Gymnasium
(verbunden  mit  Real-Gymnasium),  unter  A.  a.  I  des  Hauptverzeichnisses.  —

b.  Real-Gymnasien.

Königreich  Preußen.
Trier:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Kaiser  Wilhelms-Gymnasium)  —  bisher:  Real-Gymnasium

(verbunden  mit  Gymnasium),  unter  A.  b.  I  des  Hauptoerzeichnisses.  —

c.  Ober-Realschulen.

Königreich  Württemberg.

Eßlingen:  —Realanstalt  (bisher  unter  B.  b.  1I  des  Hauptverzeichnisses),
Stuttgart:  #Friedrich  Eugens-Realschule  (bisher:  Realanstalt  unter  A.  c.  II  des  Hauptverzeichnisses).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)
Klasse  zur  Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.
b.  Realschulen.

Königreich  Württemberg.
Stuttgart:  Wilhelms-Realschule.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.
b.  Realschulen.
Königreich  Preußen.
Berlin:  #Zehnte  Realschule,
+Elfte  Realschule.
Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  für  beide  Anstalten  rückwirkende  Kraft  bis  zum
Michaelistermin  1896.
Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Pößneck:  „Realschule  (bisher:  #Höhere  Bürgerschule,  unter  „Privat-Lehranstalten“  IX  des  Hauptverzeichnisses).

*)  Gymnasium  mit  der  Befugniß,  Befähigungszeugnisse  auch  seinen  von  dem  Unterricht  im  Griechischen
dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig

  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein
Zeugniß  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.