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in  Strafsachen.  Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  vom  15.  Juni
1896.  139.
Notenbank  s.  Banknoten.
O.

Oefen  mit  Kochöffnungen.  Vorschriften  für  deren  Einrichtung.  319.

Oeffentliche  Anlandestellen  im  Bodensee  (.  Hafenordnung.

Oeffentliches  Recht.  Rechtshilfe  auf  dem  Gebiete  desselben  im  Verkehr  mit  Baden.  83.

Oertliche  Verbrauchsabgaben  s.  Verbrauchsabgaben.

Oesterreichische  Eisenbahnen.  Gewährung  von  Frachtermäßigung  auf  denselben  für  Musterkoffer
  von  Handlungsreisenden.  168.

Ordnungsstrafen.  Abänderung  der  Königlichen  Verordnung  vom  13.  Februar  1877  über  die
Zuständigkeit  der  Behörden  und  Beamten  zur  Verhängung  von  Ordnungsstrafen  gegen
die  ihnen  untergebenen  Beamten.  Königliche  Verordnungen  vom  5.  Januar  1896  (Strafbefugniß
  der  Vorstände  der  Straßenbauinspektionen  und  der  Wasserbauinspektion)  3  und
vom  28.  Juni  1896  (Strafbefugniß  der  Maschineninspektoren  und  Maschineningenieure
für  den  Zugbeförderungsdienst).  141.

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Pfarrsöhneheim  in  Stuttgart  s.  Württembergisches  Lutherstitt.

Polizeiwesen.  Vollziehung  des  Reichsgesetzes  vom  —un7  850  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung
von  Viehseuchen  und  des  Ausführungsgesetzes  vom  20.  März  1881.  (Zuständigkeit  der
Behörden  und  Verfahren,  Entschädigung  für  getödtete  Thiere,  Kosten.)  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  15.  Januar  1896.  11.

Maßregeln  zur  Bekämpfung  der  Maul=  und  Klauenseuche.  (Aufhebung  des  §.  2  der
Ministerialverfügung  vom  27.  Juli  1888  und  der  Ministerialverfügung  vom  26.  Januar  1889.)
Verfügung  desselben  Ministeriums  vom  16.  Januar  1896.  24.

Maßregeln  zur  Bekämpfung  der  Maul=  und  Klauenseuche.  (Polizeiliche  Beobachtung
von  Nindvieh=  und  Schweinetransporten,  Gesundheitszeugnisse  für  Handelsvieh.)  Verfügung
desselben  Ministeriums  vom  21.  Februar  1896.  35.

Handel  mit  denaturirtem  Branntwein.  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern
und  der  Finanzen  vom  5.  März  1896.  45.

Vollzug  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  den  Betrieb  von  Bäckereien
  und  Konditoreien,  vom  4.  März  1896  (Reichsgesetzblatt  S.  55).  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  10.  März  1896.  50.

Abgabe  von  Atzneimitteln.  Verfügung  desselben  Ministeriums  vom  9.  September
  1896.  189.

Gewerbsmäßiger  Betrieb  des  Handels  mit  ländlichen  Grundstücken.  Verfügung  desselben
  Ministeriums  vom  19.  Oktober  1896.  245.

Geschäftsbetrieb  der  gewerbsmäßigen  Vermittlungsagenten  für  Verträge  über  ländliche
Grundstücke.  Verfügung  desselben  Ministeriums  vom  gleichen  Tage.  247.

 