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Wasserbauinspektion.  Strafbefugniß  des  Vorstands  derselben.  4.

Wegarbeiten  s.  Unfallversicherung.

Württembergischer  Landesverein  vom  Rothen  Kreuz  in  Stuttgart.  Verleihung  der  juristischen
  Persönlichkeit.  203.

Württembergisches  Lutherstift  (Pfarrsöhneheim)  in  Stuttgart.  Verleihung  der  juristischen
Persönlichkeit.  140.

Württembergische  Notenbank  in  Stuttgart.  Verlängerung  der  Befugniß  derselben  zur  Ausgabe
von  Banknoten.  Bekanntmachung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen
vom  25.  Juni  1896.  142.

Württembergische  Sparkasse.  Neue  Redaktion  der  Grundbestimmungen  derselben.  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  5.  Mai  1896.  114.

3.

Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.

Zollwesen.  Hafen=  und  Zollhofsordnung  für  Friedrichshafen  und  Langenargen,  sowie  die  Bestimmungen
  für  die  öffentlichen  Anlandestellen  zu  Kreßbronn,  Eriskirch-Schwedi,  Schloß
Friedrichshafen  und  Fischbach.  Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  29.  April
1896.  85.

Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des
deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Ausland  betreffend,  vom  20.  Juli  1879.  Bekanntmachung
derselben  Ministerien  vom  4.  Dezember  1896.  263.

Zwan##senteignung.  Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für
den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Lauffen  a.  N.  nach  Güglingen  erforderlichen  Grundeigenthums
  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  7.  Jannar  1896.  4.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den
Bau  einer  Eisenbahn  von  Schussenried  nach  Buchau  erforderlichen  Grundeigenthums  im
Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  3.  Februar  1896.  31.

Ermächtigung  der  Filderbahn-Gesellschaft  in  Stuttgart  zur  Erwerbung  des  für  den
Bau  einer  Nebeneisenbahn  von  Möhringen  a.  F.  einerseits  nach  Vaihingen  a.  F.,  andererseits
  nach  Neuhausen  a.  F.  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
  Königliche  Verordnung  vom  10.  Juni  1896.  135.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Ulm  zur  Erwerbung  des  für  die  Vergrößerung
des  neuen  Friedhofs  in  den  Wannenäckern  auf  Markung  Ulm  erforderlichen  Grundeigenthums
  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  10.  Juni  1896.  137.

Ermächtigung  der  Theilgemeinde  Blaufelden,  OA.  Gerabronn,  zur  Erwerbung  des
für  die  Korrektion  des  Huttenbachs  und  der  Huttenbachstraße  im  Etter  Blaufelden  erforder-4

