364

lichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom
24.  Juli  1896.  186.

Ermächtigung  der  Gemeinde  Kupferzell,  OA.  Oehringen,  zur  Erwerbung  des  für
die  Korrektion  des  vereinigten  Feß=  und  Liedenbachs  innerhalb  des  Ortes  Kupferzell
und  zur  Herstellung  eines  Fußwegs  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
  Königliche  Verordnung  vom  26.  September  1896.  205.

Ermächtigung  der  Theilgemeinde  Kornberg,  Gemeinde  Oberroth,  OA.  Gaildorf,  zur
Erwerbung  des  für  die  Erstellung  einer  Nachbarschaftsstraße  vom  Roththal  nach  Kornberg
erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung
vom  23.  Oktober  1896.  243.

[ç..

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  Chr.  Scheufele.