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befähigt  erklärt  und  ermächtigt  worden,  die  Unfallversicherung  der  von  ihnen  bei  Regie-Wegbau=
  und  Unterhaltungsarbeiten  beschäftigten  Personen  vom  1.  Jannar  1897  ab  auf
eigene  Rechnung  zu  übernehmen.

Als  gemeinsame  Ausführungsbehörde  für  diese  Unfallversicherungseinrichtung  ist  der
Amtsversammlungsausschuß  des  Bezirks  Oberndorf  gemäß  §.  46  des  Bauurfallversicherungsgesetzes
  bestellt  worden.

Stuttgart,  den  31.  Dezember  1896.
Pischek.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Zulassung  der  Transport-Versicherungsgesellschaft  „Meuer  Schweizerischer  eloyd“
in  Wintherthur  zum  Geschäftsbetrieb  in  Württemberg.  Vom  7.  Januar  1897.

Auf  Grund  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
12.  Oktober  v.  Is.  ist  die  Transport-Versicherungs-Gesellschaft  „Neuer  Schweizerischer
  Lloyd“  in  Winterthur  in  widerruflicher  Weise  zum  Geschäftsbetriebe  in
Württemberg  zugelassen  worden.

Dies  wird  unter  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  als  Hauptagent  der  Gesellschaft
  für  Württemberg  der  Agent  Paul  Zahn  in  Stuttgart  bestellt  und  bestätigt
worden  ist,  und  daß  derselbe  in  allen  zur  gerichtlichen  Entscheidung  geeigneten  Streitigkeiten
  zwischen  der  Gesellschaft  und  den  württembergischen  Versicherungsnehmern,  welche
sich  auf  den  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaft  beziehen,  Namens  der  Gesellschaft  vor  den
württembergischen  Gerichten  Recht  zu  nehmen  und  zu  geben  hat.

Stuttgart,  den  7.  Jannar  1897.
Pischek.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betrefsend  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  in  eigener  Lache.  Vom  12.  Januar  1897.
Auf  Grund  der  K.  Verordnung  vom  21.  Oktober  1895,  betreffend  die  Prüfung
und  Bestellung  öffentlicher  Feldmesser  und  die  Ausführung  der  Vermessungsarbeiten
(Reg.  Blatt  S.  301),  und  in  Ergänzung  der  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern